Herzlich Willkommen auf unserer Homepage

Öffentliche Bekanntmachungen

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Stadt Idar-Oberstein.

In der Gemarkung Weierbach,
Flur: 5, Flurstücke: 126/124, 126/185, 201/3 und 236/1

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt.

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in den Gemeinden Föckelberg und Neunkirchen am Potzberg.

In der Gemarkung Föckelberg:

Flurstücke: 265, 314, 320, 2248

In der Gemarkung Neunkirchen am Potzberg:

Flurstücke: 389, 390, 401/2, 410, 413/2, 415, 425, 427/3, 430, 440, 461, 463, 464, 495, 495/3, 496, 498, 500, 1708, 1808/2, 1815, 1816, 1830, 1832, 1846, 2212, 2232, 2235, 2236, 2237, 2305, 2306, 2307

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlussvermessung der K 34, auf Antrag des Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern bestimmt und abgemarkt.

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Stadt Meisenheim.

In der Gemarkung Meisenheim,

Flur: 15, Flurstück: 160/11
Flur: 16, Flurstücke: 24/1, 25/1, 30/1
Flur: 18, Flurstück: 37/2

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzbestimmung, auf Antrag bestimmt und abgemarkt.

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Oberkostenz

In der Gemarkung Oberkostenz,

Flur: 9, Flurstücke: 53, 54, 55, 56

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung, auf Antrag bestimmt und abgemarkt.